Erwägungsgrund 7 32019R2024
Da Kältemittel der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates unterliegen, werden in der vorliegenden Verordnung keine spezifischen Anforderungen an Kältemittel festgelegt. Darüber hinaus deutet eine zunehmende Nutzung von Kältemitteln mit geringem Treibhauspotenzial in den vergangenen zehn Jahren in der Union darauf hin, dass die Hersteller bereits allmählich zu umweltfreundlicheren Kältemitteln übergehen, ohne dass zusätzliche politische Eingriffe in Form von Ökodesign-Maßnahmen notwendig wären.