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Für die Zwecke der Berechnung von K-TCD wird die Eigenmittelanforderung anhand folgender Formel berechnet: Eigenmittelanforderung = α • EV • RF • CVA Dabei gilt: α = 1,2 EV = der gemäß Artikel 27 berechnete Risikopositionswert RF = der Risikofaktor für die jeweilige Gegenpartei gemäß Tabelle 2 CVA = die gemäß Artikel 32 berechnete Anpassung der Kreditbewertung Tabelle 2 Art der Gegenpartei Risikofaktor Zentralstaaten, Zentralbanken und sonstige öffentliche Stellen 1,6 % Kreditinstitute und Wertpapierfirmen 1,6 % Andere Gegenparteien 8 %
Für Wertpapierfirmen, die Handel für eigene Rechnung betreiben, stellen die K-Faktoren für K-TCD und K-CON in Bezug auf das RtF eine vereinfachte Anwendung der…
Die K-Faktoren in Bezug auf das RtF erfassen die Risikoposition einer Wertpapierfirma bei Ausfall ihrer Handelsgegenparteien (K-TCD, TCD: trading…
Die Buchstaben i und j erhalten folgende Fassung: „i) Bei Instituten, die die Eigenmittelanforderungen für das CVA-Risiko bei Geschäften mit einer bestimmten…
Die Anforderung für RtC-K-Faktoren wird anhand folgender Formel bestimmt: K-AUM + K-CMH + K-ASA + K-COH dabei gilt: K-AUM entspricht dem gemäß Artikel 17…
verschiedene Gegenparteien;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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