Erwägungsgrund 16 32019R2033
Um den höheren Risiken Rechnung zu tragen, die mit Wertpapierfirmen verbunden sind, die das Kriterium „klein und nicht verflochten“ nicht erfüllen, sollte die für solche Firmen geltende Mindesteigenmittelanforderung dem höchsten der folgenden Werte entsprechen: ihrer permanenten Mindestkapitalanforderung, einem Viertel ihrer fixen Gemeinkosten des Vorjahres oder der Summe ihrer Anforderung im Rahmen der auf Wertpapierfirmen zugeschnittenen Reihe von Risikofaktoren („K-Faktoren“), mit denen das Eigenkapital in Abhängigkeit von den Risiken in bestimmten Geschäftsbereichen von Wertpapierfirmen festgesetzt wird.