Erwägungsgrund 4 32019R2155
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Antworten hat die EZB die Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verordnung geändert werden sollte.
Unter Berücksichtigung der eingegangenen Antworten hat die EZB die Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) überprüft und ist zu dem Schluss gekommen, dass die Verordnung geändert werden sollte.