Erwägungsgrund 8 32019R2155
Des Weiteren hat die im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) gesammelte Erfahrung gezeigt, dass einige Klarstellungen und technische Änderungen dieser Verordnung angemessen sind.
Des Weiteren hat die im Rahmen der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1163/2014 (EZB/2014/41) gesammelte Erfahrung gezeigt, dass einige Klarstellungen und technische Änderungen dieser Verordnung angemessen sind.