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Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag der Drapal GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 — dahingehend zu, dass der Begriff „Hustensirup“ in Österreich als allgemeine Bezeichnung verwendet werden soll.
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag der Drapal GmbH — vorgelegt gemäß Artikel 1 Absatz 4 der Verordnung…
Am 13. April 2015 leitete die zuständige österreichische Behörde der Kommission einen Antrag des österreichischen Fachverbands der Nahrungs- und…
Der Begriff „Hustensirup“ fällt in den Anwendungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006, da er darauf hindeuten kann, dass ein Zusammenhang zwischen den so…
Eine Ausnahme von der Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 sollte daher für die Verwendung der allgemeinen Bezeichnung „Hustensirup“ gewährt werden, wenn sie in…
Am 29. Mai 2015 leitete die zuständige deutsche Behörde der Kommission einen Antrag der SOLDAN Holding + Bonbonspezialitäten GmbH und des Bundesverbands der…
Am 12. Januar 2017 leitete die zuständige finnische Behörde der Kommission einen Antrag des finnischen Fachverbands der Nahrungsmittelindustrie — vorgelegt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.