Erwägungsgrund 13 32019R0004
Für die Herstellung von Arzneifuttermitteln sollten nur Tierarzneimittel verwendet werden, die für die Herstellung von Arzneifuttermitteln zugelassen sind, und die Kompatibilität aller Komponenten sollte im Hinblick auf die Sicherheit und Wirksamkeit des Erzeugnisses gewährleistet sein. Für die Einmischung der Tierarzneimittel in Futtermittel sollten zusätzliche besondere Anforderungen gelten, um eine sichere und wirksame Behandlung der Tiere zu gewährleisten.