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Die Kommunikation und Zusammenarbeit auf Ebene der Mitgliedstaaten und der Union sollte durch die Einrichtung einer Kontaktstelle für die Durchführung dieser Verordnung in jedem Mitgliedstaat und in der Kommission verstärkt werden.
Jeder Mitgliedstaat und die Kommission richten eine Kontaktstelle für die Durchführung dieser Verordnung ein. Die Mitgliedstaaten und die Kommission befassen…
Gibt es in einem Mitgliedstaat mehr als eine Durchsetzungsbehörde, so sollte der Mitgliedstaat eine zentrale Kontaktstelle benennen, um die wirksame…
Die Kommission und die Mitgliedstaaten sollten einander über die im Rahmen dieser Verordnung getroffenen Maßnahmen unterrichten und weitere einschlägige…
Im Hinblick auf eine bessere Kommunikation sollten die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten eine Website mit allgemeinen Informationen in einem öffentlich…
Um eine wirksame Durchsetzung zu erleichtern, sollte die Kommission bei der Organisation von regelmäßigen Treffen zwischen den Durchsetzungsbehörden der…
Die von den Mitgliedstaaten und der Kommission eingerichteten Kontaktstellen sollten in die jeweilige Verwaltung in geeigneter Weise eingegliedert sein und über…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.