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Bis zum 12. Oktober 2023 und danach alle fünf Jahre sollte die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise und der Wirksamkeit dieser Verordnung durchführen und dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht vorlegen. In diesem Bericht sollte bewertet werden, ob diese Verordnung geändert werden muss oder nicht. Wird im Bericht eine Änderung dieser Verordnung vorgeschlagen, kann ihm ein Legislativvorschlag beigefügt werden.
Spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung legt die Kommission dem Rat und dem Europäischen Parlament einen Bericht über die Anwendung der…
Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 14. Dezember 2014 und anschließend jeweils im Abstand von fünf Jahren einen Bericht über die…
Spätestens bis zum 19. Dezember 2015 erstattet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat Bericht über die Anwendung und Wirkung der Verordnung. Dem…
Die Kommission überprüft die Anwendung dieser Verordnung und erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 21. Mai 2026 darüber Bericht. In diesem…
Bis zum 12. Oktober 2023 und danach alle fünf Jahre führt die Kommission eine Bewertung der Funktionsweise und der Wirksamkeit dieser Verordnung durch und legt…
Die Kommission sollte verpflichtet sein, dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 31. Dezember 2016 und anschließend alle fünf Jahre einen allgemeinen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.