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Der Rahmen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen und für die Zusammenarbeit sollte den Mitgliedstaaten und der Kommission Mittel an die Hand geben, mit denen sie Risiken für die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung umfassend bekämpfen und sich an veränderte Umstände anpassen können, während gleichzeitig die nötige Flexibilität erhalten bleibt, damit die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung ihrer individuellen Situation und nationalen Besonderheiten ausländische Direktinvestitionen aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung überprüfen können. Die Entscheidung darüber, ob ein Überprüfungsmechanismus eingerichtet oder eine bestimmte ausländische Direktinvestition überprüft wird, fällt weiterhin in die alleinige Verantwortung des betreffenden Mitgliedstaats.
Die Mitgliedstaaten und die Kommission sollten darin bestärkt werden, bei Fragen im Zusammenhang mit der Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen, die…
Es ist angezeigt, die wesentlichen Elemente des Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen durch einen Mitgliedstaat festzulegen, damit…
Die Mitgliedstaaten können gemäß dieser Verordnung aus Gründen der Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung Mechanismen zur Überprüfung ausländischer…
Es ist wichtig, Rechtssicherheit für die Überprüfungsmechanismen der Mitgliedstaaten aus Gründen der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung zu schaffen und…
Mit dieser Verordnung wird ein Rahmen geschaffen für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitionen in der Union durch die Mitgliedstaaten aus Gründen der…
Es sollte ein Mechanismus eingerichtet werden, über den die Mitgliedstaaten zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen können, wenn eine ausländische…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.