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Die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von Kaisergranat im Skagerrak und im Kattegat sollte einer Überprüfung unterzogen werden. Außerdem sollte dargelegt werden, dass die Pflicht zur Anlandung nicht für die Freizeitfischerei in den Gebieten gilt, die unter den Mehrjahresplan für die Fischereien in der Nordsee fallen. Die Verordnung (EU) 2018/973 des Europäischen Parlaments und des Rates sollte daher geändert werden.
Die Verordnung (EU) 2018/973 wird wie folgt geändert: 1. In Artikel 9 wird folgender Absatz angefügt: „(3) Abweichend von Anhang XII der Verordnung (EG) Nr.…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 1967/2006 des Rates dahin gehend geändert werden, dass die…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates dahin gehend geändert werden, dass alle…
Die Anwendung dynamischer Referenzgrößen für die Spannen von FMSY und die Referenzpunkte für die Bestandserhaltung stellt sicher, dass diese Parameter, die für…
Abweichend von Anhang XII der Verordnung (EG) Nr. 850/98 wird die Mindestreferenzgröße für die Bestandserhaltung von Kaisergranat (Nephrops norvegicus) in der…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte insbesondere die Verordnung (EG) Nr. 850/98 des Rates dahin gehend geändert werden, dass…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.