Erwägungsgrund 9 32026R0266
Der STECF wurde ersucht, für die verschiedene Aufwandssteuerungseinheiten (different effort management units (EMU) nämlich EMU 1 (geografische GFCM-Untergebiete 1, 2, 5, 6 und 7) und EMU 2 (geografische GFCM-Untergebiete 8, 9, 10 und 11) ein breites Spektrum an Szenarien für die Steuerung des Aufwands bis 2030 zu simulieren. Der STECF legte Gutachten vor, aus denen hervorgeht, dass die 2025 unternommenen Bemühungen zur Verbesserung der Selektivität dazu beigetragen haben, die fischereiliche Sterblichkeit bei einigen Beständen signifikant zu senken und sie näher an FMSY heranzuführen; gleichzeitig hob er hervor, dass zusätzliche Bewirtschaftungsmaßnahmen ergriffen werden müssen. Der STECF war jedoch nicht in der Lage, den verschiedenen Ergebnissen der Selektivitätsmaßnahmen im Jahr 2025 vollständig Rechnung zu tragen. Um mehr Zeit für die wissenschaftliche Überprüfung der Bemühungen um Selektivität in den Jahren 2025 und 2024 zu gewähren, sollte der Fischereiaufwand auf dem mit der Verordnung (EU) 2025/219 für 2025 festgesetzten Niveau gehalten werdend.