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Es ist notwendig, dass der Direktor die Zeitplanung so gestaltet, dass den Mitgliedstaaten genügend Zeit zur Verfügung steht, um ausgehend von ihrem operativen Fachwissen ihre Bemerkungen zu übermitteln, ohne dass sie die im Arbeitsprogramm und in dieser Verordnung festgelegten Fristen überschreiten. Dabei muss der Direktor den Interessen der Mitgliedstaaten, die an den von dem jeweiligen Plan betroffenen Fischereien beteiligt sind, Rechnung tragen. Um eine wirksame und rechtzeitige Koordinierung der gemeinsamen Kontroll- und Inspektionstätigkeiten zu gewährleisten, muss ein Verfahren festgelegt werden, nach dem über die Annahme der Pläne entschieden werden kann, wenn eine Einigung zwischen den betroffenen Mitgliedstaaten nicht möglich ist.
Zeigt sich im Zuge der Vorbereitung eines gemeinsamen Einsatzplans, dass für die Anforderungen des entsprechenden Kontroll- und Inspektionsprogramms nicht…
Insbesondere sollte der Direktor genaue Einsatzpläne erstellen, wobei er die von den Mitgliedstaaten für die Durchführung der einzelnen Kontroll- und…
Es sollten die von den Mitgliedstaaten einzuhaltenden Schritte und die Aspekte dargelegt werden, die die Mitgliedstaaten bei der Festlegung der Methoden zur…
Die Hauptaufgabe des Direktors sollte darin bestehen, dass er in seinen Beratungen mit den Mitgliedern des Verwaltungsrates und den Mitgliedstaaten dafür sorgt,…
Die Mitgliedstaaten sollten sich unter Beachtung der im Rahmen von Unionsrecht und internationalem Recht bestehenden Rechte und Pflichten der betreffenden…
Um den Kontrollprogrammen Wirkung zu verleihen, sollte die Koordinierung der operativen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten durch die Agentur auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.