Erwägungsgrund 10 32019R0494
Die Bestimmungen dieser Verordnung sollten aus Gründen der Dringlichkeit in Kraft treten und sie sollten im Prinzip ab dem Tag gelten, an dem die Verträge auf das Vereinigte Königreich keine Anwendung mehr finden, sofern nicht bis zu diesem Tag ein mit dem Vereinigten Königreich geschlossenes Austrittsabkommen in Kraft getreten ist. Damit jedoch die erforderlichen Verwaltungsverfahren so früh wie möglich durchgeführt werden können, sollten einige Bestimmungen mit Inkrafttreten dieser Verordnung gelten —