Erwägungsgrund 2 32019R0494
Hauptziel der Verordnung (EU) 2018/1139 des Europäischen Parlaments und des Rates ist die Festlegung und Aufrechterhaltung eines hohen und einheitlichen Niveaus der Flugsicherheit in der Union. Hierzu wurde ein System von Zulassungen/Zeugnissen für unterschiedlichste Luftfahrttätigkeiten errichtet, um die geforderten Sicherheitsniveaus zu erreichen und die notwendigen Überprüfungen und die gegenseitige Anerkennung von erteilten Zulassungen/Zeugnissen zu ermöglichen.