Erwägungsgrund 3 32019R0499
Das Programm Erasmus+ wird durch die Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtet und geregelt. Mit der vorliegenden Verordnung sollten Bestimmungen festgelegt werden, die es ermöglichen, dass gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1288/2013 bereits eingegangene rechtliche Verpflichtungen in Bezug auf laufende Lernmobilitätsaktivitäten, an denen das Vereinigte Königreich beteiligt ist, nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Union weiter gelten.