Erwägungsgrund 2 32019R0503
Im Bereich des Eisenbahnverkehrs lassen sich die Auswirkungen, die der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union auf Bescheinigungen und Genehmigungen hat, von den betroffenen Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen ausgleichen. Zu diesen Maßnahmen gehören die Niederlassung in einem der verbleibenden Mitgliedstaaten und die dortige Beantragung der jeweils erforderlichen Genehmigungen und Bescheinigungen.