Erwägungsgrund 5 32019R0503
Die in dieser Verordnung enthaltenen Maßnahmen sind abhängig von Sicherheitsstandards und -verfahren, Anforderungen für die Tätigkeit als Eisenbahnunternehmen und Anforderungen für das Führen eines Triebfahrzeugs, die mit den Anforderungen in der Union identisch sind, die auf die für die Gewährleistung der grenzüberschreitenden Eisenbahnverbindung mit dem Vereinigten Königreich genutzten Infrastruktur und sowohl auf Unternehmen, die diese Infrastruktur für ihren Betrieb nutzen, als auch auf Fahrzeugführer, die auf dieser Infrastruktur Triebfahrzeuge führen, Anwendung finden.