Erwägungsgrund 11 32019R0517
Die Kommission sollte mit dem benannten Register einen Vertrag schließen, der die für das Register geltenden detaillierten Grundsätze und Verfahren für die Organisation und Verwaltung der TLD .eu enthält. Der Vertrag sollte befristet und einmal verlängerbar sein, ohne dass es eines neuen Auswahlverfahrens bedarf.