Erwägungsgrund 1 32019R0632
Nach der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Union (im Folgenden „Zollkodex“) erfolgt der gesamte Austausch von Informationen zwischen Zollbehörden untereinander sowie zwischen Wirtschaftsbeteiligten und Zollbehörden und die Speicherung dieser Informationen unter Verwendung von Mitteln der elektronischen Datenverarbeitung.