Erwägungsgrund 6 32019R0711VERORDNUNG (EU) 2019/711 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 17. April 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 hinsichtlich der Mittel für die besondere Mittelzuweisung zugunsten der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen
Die Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32019D0027BESCHLUSS (EU) 2019/1378 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 9. August 2019 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/16 zur Einrichtung eines administrativen Überprüfungsausschusses und zur Festlegung der Vorschriften für seine Arbeitsweise (EZB/2019/27)
Daher sollte der Beschluss EZB/2014/16 entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32009R1033VERORDNUNG (EG) Nr. 1033/2009 DER KOMMISSION vom 28. Oktober 2009 zur 115. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Anhang I ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 6 32016D0011BESCHLUSS (EU) 2016/811 DER EUROPÄISCHEN ZENTRALBANK vom 28. April 2016 zur Änderung des Beschlusses EZB/2014/34 über Maßnahmen im Zusammenhang mit gezielten längerfristigen Refinanzierungsgeschäften (EZB/2016/11)
Der Beschluss EZB/2014/34 sollte daher entsprechend geändert werden —
Erwägungsgrund 3 32009R0678VERORDNUNG (EG) Nr. 678/2009 DER KOMMISSION vom 27. Juli 2009 zur 110. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit Osama bin Laden, dem Al-Qaida-Netzwerk und den Taliban in Verbindung stehen
Anhang I ist daher entsprechend zu ändern —
Erwägungsgrund 35 32019D0420BESCHLUSS (EU) 2019/420 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 13. März 2019 zur Änderung des Beschlusses Nr. 1313/2013/EU über ein Katastrophenschutzverfahren der Union
Der Beschluss Nr. 1313/2013/EU sollte daher entsprechend geändert werden.