Erwägungsgrund 11 32019R0649
Um den Lebensmittelunternehmern die Anpassung an die sich aus der vorliegenden Verordnung ergebenden neuen Anforderungen zu ermöglichen, sollten geeignete Übergangsmaßnahmen erlassen werden.
Um den Lebensmittelunternehmern die Anpassung an die sich aus der vorliegenden Verordnung ergebenden neuen Anforderungen zu ermöglichen, sollten geeignete Übergangsmaßnahmen erlassen werden.