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Es ist wichtig, dafür zu sorgen, dass in die Untersuchung ein möglichst breites Spektrum an relevanten Elementen einbezogen werden kann. Zu diesem Zweck sollte die Kommission die Möglichkeit haben, vorbehaltlich der Zustimmung der betreffenden Drittlandstellen Untersuchungen in Drittländern durchführen, sofern diese Drittländer keine Einwände erheben. Aus denselben Gründen und zu demselben Zweck sollten die Mitgliedstaaten die Pflicht haben, die Kommission nach besten Kräften zu unterstützen. Die Kommission sollte die Untersuchung auf der Grundlage der besten verfügbaren Daten zum Abschluss bringen.
Die Kommission kann die betreffenden Mitgliedstaaten ersuchen, sie bei der Untersuchung zu unterstützen. Sie treffen auf ein solches Ersuchen der Kommission…
Die Mitgliedstaaten sollten die Kommission bei der Durchführung von Evaluierungen unterstützen, indem sie die ihnen vorliegenden einschlägigen Daten zur…
Die Kommission sollte gegebenenfalls mit den Behörden von Drittländern zusammenarbeiten, um für beide Seiten vorteilhafte Lösungen zu finden, mit denen die…
Bei der Durchführung der Untersuchung sollte die Kommission das betreffende Drittland zur Aufnahme von Konsultationen auffordern, um Abhilfe bei etwaigen…
Die Kommission kann gegebenenfalls Behörden von Drittländern sowie die Mitgliedstaaten ersuchen, alle erforderlichen Nachprüfungen und Kontrollen durchzuführen,…
Die Kommission sollte in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und in ihrer Rolle als Koordinatorin von Mehrländerprojekten die Mitgliedstaaten bei der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.