Erwägungsgrund 6 32016R1035
Zur Aufrechterhaltung des durch das Schiffbau-Übereinkommen hergestellten Gleichgewichts der Rechte und Pflichten sollte die Union Maßnahmen gegen jede schädigende Preisgestaltung im Schiffbau ergreifen, da der Verkauf von Schiffen unter ihrem Normalwert dem betreffenden Wirtschaftszweig der Union Schaden zufügt.