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Bei der Untersuchung könnte die Kommission prüfen, ob die wettbewerbsverzerrende Praxis auch eine Verletzung eines internationalen Luftverkehrsabkommens oder Abkommens über Flugdienste oder eines anderen Abkommens mit Bestimmungen über Luftverkehrsdienste darstellt, dessen Vertragspartei die Union ist. Wenn dies der Fall ist, könnte die Kommission davon ausgehen, dass die wettbewerbsverzerrende Praxis, die auch eine Verletzung eines internationalen Luftverkehrsabkommens oder Abkommens über Flugdienste oder eines anderen Abkommens mit Bestimmungen über Luftverkehrsdienste darstellt, dessen Vertragspartei die Union ist, besser durch die Anwendung der in jenem Abkommen festgelegten Streitbeilegungsverfahren behandelt werden sollte. In diesem Fall sollte die Kommission befugt sein, die gemäß dieser Verordnung eingeleitete Untersuchung auszusetzen. Wenn die Anwendung der Streitbeilegungsverfahren des internationalen Luftverkehrsabkommens oder Abkommens über Flugdienste oder eines anderen Abkommens mit Bestimmungen über Luftverkehrsdienste, dessen Vertragspartei die Union ist, nicht ausreichend Abhilfe schaffen kann, sollte die Kommission die Untersuchung wieder aufnehmen können.
Die Kommission kann die Untersuchung aussetzen, wenn es angemessener erscheint, die wettbewerbsverzerrende Praxis ausschließlich im Rahmen des…
Diese Verordnung legt die Vorschriften fest, nach denen die Kommission in Bezug auf Praktiken, die den Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen der Union und…
Wenn die betroffenen Mitgliedstaaten die Absicht haben, die wettbewerbsverzerrende Praxis ausschließlich im Rahmen der Streitbeilegungsverfahren zu behandeln,…
Luftverkehrsabkommen und diese Verordnung sollten den Dialog mit den betreffenden Drittländern im Hinblick auf eine wirksame Beilegung von Streitigkeiten und…
Die bei der Anwendung der Streitbeilegungsverfahren eines internationalen Luftverkehrsabkommens oder Abkommens über Flugdienste oder eines anderen Abkommens mit…
Während der Untersuchung sollte die Kommission die wettbewerbsverzerrenden Praktiken in dem relevanten Zusammenhang betrachten. Angesichts der großen Bandbreite…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.