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Die Wettbewerbsfähigkeit der Luftfahrtbranche der Union hängt von der Wettbewerbsfähigkeit jedes Bestandteils der Wertschöpfungskette in der Luftfahrt ab und kann nur durch eine Reihe einander ergänzender Maßnahmen aufrechterhalten werden. Die Union sollte in einen konstruktiven Dialog mit Drittländern treten, um eine Grundlage für einen fairen Wettbewerb zu finden. In diesem Zusammenhang bedarf es nach wie vor wirksamer, angemessener und abschreckender Rechtsvorschriften, um die Voraussetzungen für eine hochwertige Verkehrsanbindung der Union aufrechtzuerhalten und einen fairen Wettbewerb mit Luftfahrtunternehmen aus Drittländern zu gewährleisten. Die Kommission sollte zu diesem Zweck befugt sein, Untersuchungen durchzuführen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen. Solche Maßnahmen sollten zur Verfügung stehen, wenn wettbewerbsverzerrende Praktiken Luftfahrtunternehmen der Union schädigen.
Die Luftfahrtunternehmen der Union stehen im Mittelpunkt eines globalen Netzwerks, das Europa intern und mit den anderen Teilen der Welt verknüpft. Es sollten…
Die Bedingungen für einen fairen Wettbewerb zwischen den Luftfahrtunternehmen sollten vorzugsweise im Rahmen von mit Drittländern geschlossenen…
Der Grundsatz des fairen Wettbewerbs ist in der Union fest verankert, in der marktverzerrende Praktiken unter das Unionsrecht fallen, das Chancengleichheit und…
Luftverkehrsabkommen und diese Verordnung sollten den Dialog mit den betreffenden Drittländern im Hinblick auf eine wirksame Beilegung von Streitigkeiten und…
Ein fairer Wettbewerb zwischen Luftfahrtunternehmen kann auch durch geeignete Rechtsvorschriften der Union wie die Verordnung (EWG) Nr. 95/93 des Rates und die…
Feststellungen in Bezug auf eine Schädigung oder drohende Schädigung der betreffenden Luftfahrtunternehmen der Union sollten auf eine realistische Einschätzung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.