Erwägungsgrund 12 32019R0712
Bei der Ermittlung, ob der Erlass von Abhilfemaßnahmen dem Unionsinteresse zuwiderliefe, sollte die Kommission die Ansichten aller betroffenen Parteien berücksichtigen. Um Konsultationen mit allen betroffenen Parteien durchzuführen und ihnen die Möglichkeit zu geben, gehört zu werden, sollten in der Bekanntmachung über die Einleitung der Untersuchung Fristen für die Bereitstellung von Informationen oder für die Beantragung einer Anhörung gesetzt werden. Die betroffenen Parteien sollten die Bedingungen für die Offenlegung der von ihnen bereitgestellten Informationen kennen und berechtigt sein, zu Anmerkungen anderer Parteien Stellung zu nehmen.