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Da die Vorschriften über geografische Angaben den Schutz für Unternehmer verbessern, sollten diese Vorschriften zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser Verordnung gelten. Es sollten jedoch geeignete Vorkehrungen zur Erleichterung eines reibungslosen Übergangs von den Regeln der Verordnung (EG) Nr. 110/2008 zu den Regeln der vorliegenden Verordnung getroffen werden.
Mit Blick auf die Vorschriften, die nicht die geografischen Angaben betreffen, sollten Bestimmungen vorgesehen werden, die sicherstellen, dass ausreichend Zeit…
Damit die Mitgliedstaaten und die Kommission die erforderlichen Instrumente zur Durchführung der vorliegenden Verordnung entwickeln und umsetzen können, sollten…
Damit die Mitgliedstaaten und nationalen Behörden sowie die Wirtschaftsakteure sich auf die Anwendung der durch diese Verordnung eingeführten neuen Vorschriften…
Gelten für eine Person infolge dieser Verordnung die Rechtsvorschriften eines anderen Mitgliedstaats als desjenigen, der durch Titel II der Verordnung (EWG) Nr.…
Die Mitgliedstaaten sorgen dafür, dass Regelungen 18 Monate nach Inkrafttreten dieser Verordnung mit dieser im Einklang stehen. Bestehen bei Inkrafttreten…
Um einen reibungslosen Übergang zu den neuen Vorschriften über die Registrierung der Produkte und der Bescheinigungen zu gewährleisten, sollte die Verpflichtung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.