Erwägungsgrund 20 32024R1143
Ein einheitliches und umfassendes System geografischer Angaben sollte erheblich dazu beitragen, dass die Symbole, Angaben und Abkürzungen, die die Teilnahme an Qualitätsregelungen der Union und ihren Mehrwert belegen, sowohl in der Union als auch in Drittländern besser bekannt gemacht, anerkannt und von den Verbrauchern besser verstanden werden. Dieses System könnte die in der Verordnung (EU) Nr. 1144/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgesehene Förderung von Erzeugnissen mit geografischer Angabe stärken und erleichtern.