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Es ist notwendig, die Mindestzahl der Mitgliedstaaten festzulegen, aus denen die Bürger kommen müssen. Um sicherzustellen, dass eine Bürgerinitiative eine Sache von unionsweitem Interesse betrifft, und gleichzeitig dafür zu sorgen, dass das Instrument weiterhin einfach zu handhaben ist, sollte diese Zahl auf ein Viertel der Mitgliedstaaten festgelegt werden.
Zu diesem Zweck ist es ebenfalls angemessen, die Mindestzahl der aus jedem dieser Mitgliedstaaten kommenden Unterzeichner festzulegen. Um für alle Bürger…
Für die erfolgreiche Durchführung einer Bürgerinitiative ist eine minimale Organisationsstruktur erforderlich. Diese Struktur sollte die Form eines…
Sie sollten ferner gewährleisten, dass für alle Unionsbürger unabhängig von dem Mitgliedstaat, aus dem sie stammen, die gleichen Bedingungen für die…
Die Kommission sollte eine Bürgerinitiative prüfen und ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen getrennt darlegen. Ferner sollte sie auch ihr…
Die für die Bürgerinitiative erforderlichen Verfahren und Bedingungen sollten klar, einfach, benutzerfreundlich und dem Wesen der Bürgerinitiative angemessen…
Ab dem 1. November 2014 muss — sofern ein Rechtsakt des Rates mit qualifizierter Mehrheit zu erlassen ist — überprüft werden, ob die Mitgliedstaaten, die diese…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.