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Um die wirksame Teilnahme der Bürger am demokratischen Leben in der Union zu gewährleisten, sollte die Kommission jede gültige Initiative prüfen und auf sie reagieren. Daher sollte die Kommission innerhalb von sechs Monaten nach Eingang der Initiative ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen sowie die von ihr beabsichtigten Maßnahmen darlegen. Die Kommission sollte auf klare, verständliche und detaillierte Weise die Gründe für ihr beabsichtigtes Vorgehen erläutern, auch dazu, ob sie als Reaktion auf die Initiative einen Vorschlag für einen Rechtsakt annehmen wird, und ebenfalls die Gründe angeben, falls sie nicht beabsichtigt, Maßnahmen zu ergreifen. Die Kommission sollte die Initiativen gemäß den in Artikel 41 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union genannten allgemeinen Grundsätzen der guten Verwaltung prüfen.
Binnen sechs Monaten nach der Veröffentlichung der Initiative gemäß Artikel 14 Absatz 1 und nach der öffentlichen Anhörung gemäß Artikel 14 Absatz 2 legt die…
Die Kommission sollte eine Bürgerinitiative prüfen und ihre rechtlichen und politischen Schlussfolgerungen getrennt darlegen. Ferner sollte sie auch ihr…
Alle Vorhaben sollten unter Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden „Charta“) ausgewählt und durchgeführt werden. Die…
Die effiziente Funktionsweise dieser Richtlinie wird überprüft werden müssen. Daher sollte die Kommission drei Jahre nach Ablauf der Frist für ihre Umsetzung…
Um die Kohärenz und Transparenz der Initiativen zu gewährleisten und zu verhindern, dass Unterschriften für eine Initiative gesammelt werden, die die…
Gelangt die Kommission nach Prüfung der Stellungnahme des betreffenden Mitgliedstaats zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen für die Annahme von Maßnahmen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.