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Die Zentralbehörden sollten die alphanumerischen Daten zu früheren Verurteilungen bis zum Ablauf der Frist für die Eingabe von Daten gemäß dieser Verordnung und die Fingerabdruckdaten innerhalb von zwei Jahren nach dem Tag der Inbetriebnahme des ECRIS-TCN- eingeben. Die Mitgliedstaaten sollten befugt sein, auch alle Daten zum gleichen Zeitpunkt einzugeben, sofern diese Fristen eingehalten werden.
mindestens Fingerabdruckdaten, die nach einem der folgenden Kriterien abgenommen wurden: — wenn der Drittstaatsangehörige zu einer Freiheitsstrafe von…
Bei Fassung der Beschlüsse nach diesem Artikel kann die Kommission unterschiedliche Termine für die Eingabe von alphanumerischen Daten und Fingerabdruckdaten…
Die nationale Aufsichtsbehörde gewährleistet, dass die Datenverarbeitungsvorgänge in den nationalen Strafregister- und Fingerabdruckdatenbanken, die mit dem…
Über die Fälle des Absatzes 1 hinaus sind die Fingerabdrücke des Beschuldigten für die Erstellung eines Datensatzes gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der…
Die Mitgliedstaaten sollten im ECRIS-TCN Datensätze über verurteilte Drittstaatsangehörige anlegen. Das sollte, soweit möglich, automatisch und unverzüglich…
Die Mitgliedstaaten sollten gemäß dieser Verordnung auch im ECRIS-TCN Datensätze für Verurteilungen von Drittstaatsangehörigen anlegen, die vor dem Zeitpunkt…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.