Erwägungsgrund 15 32019R0877
Zur Verbesserung der Abwicklungsfähigkeit sollte der Ausschuss G-SRI zusätzlich zu der in der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 vorgesehenen TLAC-Mindestanforderung eine institutsspezifische MREL vorschreiben können. Diese institutsspezifische MREL sollte vorgeschrieben werden, wenn die TLAC-Mindestanforderung nicht ausreicht, um Verluste zu absorbieren und ein G-SRI der gewählten Abwicklungsstrategie entsprechend zu rekapitalisieren.