Erwägungsgrund 24 32019R0877
Um für die Anwendung dieser Verordnung ausreichend Zeit einzuräumen, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 28. Dezember 2020 angewandt werden —
Um für die Anwendung dieser Verordnung ausreichend Zeit einzuräumen, sollte die vorliegende Verordnung ab dem 28. Dezember 2020 angewandt werden —