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Um die Kosten sowohl für die zuständigen Behörden als auch für die Unternehmen so gering wie möglich zu halten, könnte die Einrichtung von Zugangspunkten für die zuständigen Behörden in Erwägung gezogen werden. Diese Zugangspunkte würden lediglich als Vermittler zwischen den eFTI-Plattformen und den zuständigen Behörden dienen und sollten daher die eFTI-Daten, zu denen sie den Zugang ermöglichen, weder speichern noch verarbeiten, mit Ausnahme von mit der Verarbeitung von eFTI-Daten verbundenen Metadaten wie z. B. Verarbeitungsprotokollen, die für Überwachungs- oder Statistikzwecke erforderlich sind. Ferner könnten Mitgliedstaaten vereinbaren, gemeinsame Zugangspunkte für ihre jeweiligen zuständigen Behörden einzurichten.
Durch die Verwendung elektronischer Mittel für den Austausch von gesetzlich vorgeschriebenen Informationen können die Kosten für die Unternehmen verringert und…
Die Nutzung von eFTI-Plattformen garantiert den Unternehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen akzeptiert werden, und bietet den zuständigen…
Die Mitgliedstaaten haben derzeit die Möglichkeit, optionale Zugangspunkte zum System der Registervernetzung einzurichten. Indessen ist es der Kommission nicht…
Mit dieser Verordnung sollten die funktionalen Anforderungen an die eFTI-Plattformen festgelegt werden, die von den Unternehmen genutzt werden sollten, um den…
Die Kommission sollte Spezifikationen für die funktionalen Anforderungen an eFTI-Plattformen erlassen. Bei Erlass dieser Spezifikationen sollte die Kommission…
Die Mitgliedstaaten sollten die autorisierten e-CODEX-Zugangspunkte, für die sie zuständig sind, beaufsichtigen, was insbesondere dann gilt, wenn sie von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.