Erwägungsgrund 50 32018R1240
Zur Gewährleistung der Sensibilisierung der Öffentlichkeit für das ETIAS, insbesondere bei Drittstaatsangehörigen, die der Reisegenehmigungspflicht unterliegen, sollten Informationen über das ETIAS, einschließlich der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union, und das Verfahren für die Beantragung einer Reisegenehmigung der breiten Öffentlichkeit über eine öffentlich zugängliche Website und über eine Anwendung für Mobilgeräte, das für die Antragstellung über ETIAS verwendet werden sollte, bereitgestellt werden. Diese Informationen sollten ferner über ein gemeinsames Merkblatt und durch alle anderen geeigneten Mittel verbreitet werden. Ferner sollten eine Reisegenehmigung beantragende Antragsteller eine Mitteilung per E-Mail mit Informationen zu ihrem Antrag erhalten. Diese Mitteilung per E-Mail sollte auch Weblinks zu den geltenden Rechtsvorschriften der Union und nationalen Rechtsvorschriften enthalten.