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Die Mitgliedstaaten benennen die Behörden, die berechtigt sind, die EES-Daten zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung und Untersuchung terroristischer oder sonstiger schwerer Straftaten abzufragen.
Jeder Mitgliedstaat führt eine Liste der benannten Behörden. Jeder Mitgliedstaat teilt eu-LISA und der Kommission seine benannten Behörden mit und kann seine Mitteilung jederzeit ändern oder ersetzen.
Jeder Mitgliedstaat benennt eine zentrale Zugangsstelle, die Zugang zum EES hat. Die zentrale Zugangsstelle prüft, ob die Bedingungen für die Beantragung des Zugangs zum EES gemäß Artikel 32 erfüllt sind. Die benannte Behörde und die zentrale Zugangsstelle können, wenn dies nach den nationalen Rechtsvorschriften zulässig ist, Teile der gleichen Organisation sein; die zentrale Zugangsstelle nimmt ihre Aufgaben gemäß dieser Verordnung jedoch völlig unabhängig von den benannten Behörden wahr. Die zentrale Zugangsstelle ist von den benannten Behörden getrennt und nimmt in Bezug auf den Ausgang ihrer Prüftätigkeiten, die sie unabhängig durchführt, von diesen Behörden keine Anweisungen entgegen. Die Mitgliedstaaten können mehr als eine zentrale Zugangsstelle benennen, wenn dies ihrer Organisations- und Verwaltungsstruktur nach Maßgabe ihrer Verfassungsordnung oder ihres nationalen Rechts entspricht.
Die Mitgliedstaaten teilen eu-LISA und der Kommission ihre zentralen Zugangsstellen mit und können ihre Mitteilungen jederzeit ändern oder ersetzen.
Jeder Mitgliedstaat führt auf nationaler Ebene eine Liste der operativen Stellen innerhalb seiner benannten Behörden, die berechtigt sind, über die zentralen Zugangsstellen Zugang zu EES-Daten zu beantragen.
Nur die ordnungsgemäß ermächtigten Mitarbeiter der zentralen Zugangsstellen sind zum Zugriff auf das EES gemäß den Artikeln 31 und 32 ermächtigt.
Jeder Mitgliedstaat führt auf nationaler Ebene eine Liste der operativen Stellen innerhalb seiner benannten Behörden, die berechtigt sind, eine Abfrage von im…
Es ist notwendig, die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten sowie die zentrale Zugangsstellen, über die die Anträge auf Zugang zu EES-Daten zu stellen sind,…
Jeder Mitgliedstaat benennt die für die Zwecke dieser Verordnung zuständigen nationalen Behörden, bei denen es sich um Grenzbehörden, Visumbehörden bzw.…
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat erstellt in Abstimmung mit den Ländern Die Länder teilen die erforderlichen Angaben sowie jede nachträgliche…
In der vorliegenden Verordnung sollte bestimmt werden, welchen Behörden der Mitgliedstaaten Zugang zum EES gewährt werden darf, um Daten für die festgelegten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.