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Zum Aufbau des Vertrauens sowohl der zuständigen Behörden als auch der Unternehmen in die Einhaltung dieser funktionalen Anforderungen durch die eFTI-Plattformen und die eFTI-Dienstleister sollten die Mitgliedstaaten ein durch Akkreditierungsvorschriften unterstütztes Zertifizierungssystem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates einführen. Um die Vorteile dieser Zertifizierung zu nutzen, sind Anbieter bereits im Einsatz befindlicher IKT-Systeme aufgerufen, sicherzustellen, dass diese Systeme den in dieser Verordnung festgelegten Anforderungen an eFTI-Plattformen entsprechen, und eine Zertifizierung zu beantragen. Die Zertifizierung der IKT-Systeme sollte unverzüglich erfolgen.
Die Nutzung von eFTI-Plattformen garantiert den Unternehmen, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Informationen akzeptiert werden, und bietet den zuständigen…
Zum Nachweis der Einhaltung der Risikomanagementmaßnahmen im Bereich der Cybersicherheit und in Ermangelung gemäß der Verordnung (EU) 2019/881 des Europäischen…
Das in dieser Verordnung dargelegte System sollte durch das Akkreditierungssystem nach der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ergänzt werden. Da die Akkreditierung…
Das in dieser Richtlinie dargelegte System sollte durch das Akkreditierungssystem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ergänzt werden. Da die Akkreditierung…
Das in dieser Verordnung dargelegte System sollte durch das Akkreditierungssystem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ergänzt werden. Da die Akkreditierung…
Das in dieser Verordnung vorgesehene System sollte durch das Akkreditierungssystem gemäß der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 ergänzt werden. Da die Akkreditierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.