Erwägungsgrund 11 32020R1056
Durch gemeinsame Spezifikationen sollten auch gemeinsame Verfahren und detaillierte Vorschriften für den Zugang zu diesen Informationen und deren Verarbeitung durch die zuständigen Behörden festgelegt werden, darunter auch alle diesbezügliche Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den betroffenen Unternehmen, wie etwa Ersuchen um zusätzliche Informationen, die die zuständigen Behörden benötigen, um ihre jeweiligen gesetzlichen Durchsetzungsbefugnisse entsprechend den einschlägigen Bestimmungen von Unionsrechtsakten und des nationalen Rechts auszuüben.