Erwägungsgrund 10 32020R1056
Durch gemeinsame Spezifikationen für die Definition und die technischen Merkmale von Datenelementen sollte die Interoperabilität der Daten sichergestellt werden, indem ein einziger umfassender Datensatz erstellt wird, der für die elektronische Übermittlung der Daten zu verwenden ist. Dieser umfassende Datensatz sollte alle Datenelemente enthalten, die den Informationsanforderungen in den einschlägigen Bestimmungen von Unionsrechtsakten und des nationalen Rechts entsprechen, wobei jedes Datenelement, das in einem oder mehreren Teildatensätzen gemeinsam vorkommen, nur einmal enthalten ist.