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Die Anforderungen in Bezug auf die Vermögensverwahrung sind für den Schutz von Anlegern, die Schwarmfinanzierungsdienstleistungen in Anspruch nehmen, von entscheidender Bedeutung. Übertragbare Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente, die auf einem Konto für Finanzinstrumente verbucht oder einer Verwahrstelle physisch übergeben werden können, sollten von einer qualifizierten Verwahrstelle verwahrt werden, die gemäß der Richtlinie 2013/36/EU oder 2014/65/EU zugelassen wurde. Je nach der Art der zu verwahrenden Vermögenswerte müssen die Vermögenswerte entweder in Verwahrung genommen werden, wie dies bei übertragbaren Wertpapieren, die auf einem Konto für Finanzinstrumente verbucht oder einer Verwahrstelle physisch übergeben werden können, der Fall ist, oder einer Überprüfung der Eigentumsverhältnisse und dem Führen von Aufzeichnungen unterliegen. Die Verwahrung von übertragbaren Wertpapieren oder von für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassenen Instrumenten, die nach nationalem Recht nur beim Projektträger oder seinem Bevollmächtigten registriert sind, wie beispielsweise Anlagen in nicht börsennotierte Gesellschaften, oder die auf einem Einzelkunden-Konto gehalten werden, das ein Kunde direkt bei einer zentralen Wertpapierverwahrstelle eröffnen könnte, gilt als der Vermögensverwahrung durch qualifizierte Verwahrstellen gleichwertig.
Auf einer Schwarmfinanzierungsplattform angebotene übertragbare Wertpapiere oder für Schwarmfinanzierungszwecke zugelassene Instrumente, die auf einem für einen…
Werden die Vermögenswerte einer EbAV bezüglich eines Altersversorgungssystems, die verwahrbare Finanzinstrumente sind, einer Verwahrstelle zur Verwahrung…
Die Richtlinie 97/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates erstreckt sich auf Forderungen, die dadurch entstanden sind, dass eine Wertpapierfirma nicht in…
Bei anlagebasierten Schwarmfinanzierungen bietet die Übertragbarkeit den Anlegern die wichtige Sicherheit, aus ihrer Anlage aussteigen zu können, da sie die…
Um die Rechte von Kunden an ihren Kundengeldern nach § 84 Absatz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes und an ihren Finanzinstrumenten zu schützen, sind…
Soweit nach nationalem Recht zulässig, sollte ein Schwarmfinanzierungsdienstleister Anteile an einem anlagebasierten Schwarmfinanzierungsprojekt durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.