Gesetze
Gesetz wird geladen …
Im Interesse der Transparenz für Anleger hinsichtlich der Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen sollte die gemäß Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates eingerichtete Europäische Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier-und Marktaufsichtsbehörde) (ESMA) ein aktuelles öffentliches Verzeichnis aller gemäß dieser Verordnung zugelassenen Schwarmfinanzierungsdienstleister führen. Dieses Verzeichnis sollte Informationen über alle in der Union betriebenen Schwarmfinanzierungsplattformen beinhalten.
Die ESMA erstellt ein Verzeichnis aller Schwarmfinanzierungsdienstleister. Sie stellt dieses Verzeichnis auf ihrer Internetseite öffentlich zur Verfügung und…
Die zuständige Behörde unterrichtet die ESMA über alle nach diesem Artikel erteilten Zulassungen. Die ESMA fügt dem Verzeichnis zugelassener…
Um in der gesamten Union transparente Bedingungen für den Vertrieb von qualifizierten Risikokapitalfonds aufrechtzuerhalten, sollte die Europäische…
Die Verordnung (EU) 2020/1503 des Europäischen Parlaments und des Rates legt einheitliche, verhältnismäßige und unmittelbar anwendbare Anforderungen an die…
Um in der gesamten Union transparente Bedingungen für den Vertrieb von qualifizierten Fonds für soziales Unternehmertum aufrechtzuerhalten, sollte die…
Im Interesse von mehr Rechtssicherheit für unionsweit tätige Schwarmfinanzierungsdienstleister sowie eines leichteren Marktzugangs sollten die in den…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.