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Finanzprodukte, die auf Schwarmfinanzierungsplattformen vermarktet werden, sind keine traditionellen Anlage- oder Sparprodukte und sollten daher nicht als solche vermarktet werden. Um sicherzustellen, dass potenzielle nicht kundige Anleger das Ausmaß der mit Schwarmfinanzierungsanlagen verbundenen Risikos verstehen, sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister jedoch verpflichtet sein, potenzielle nicht kundige Anleger zunächst einer Kenntnisprüfung zu unterziehen, um ihr Verständnis solcher Anlagen zu überprüfen. Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten potenzielle nicht kundige Anleger, die nicht über ausreichende Kenntnisse, Fähigkeiten und Berufserfahrung verfügen, ausdrücklich warnen, dass die angebotenen Schwarmfinanzierungsdienstleistungen für sie ungeeignet sein könnten.
Stellen potenzielle nicht kundige Anleger die nach Absatz 2 erforderlichen Informationen nicht bereit oder gelangen die Schwarmfinanzierungsdienstleister auf…
Da sich kundige Anleger per Definition der Risiken bewusst sind, die mit Anlagen in Schwarmfinanzierungsprojekte verbunden sind, ist es nicht sinnvoll, sie…
Um sicherzustellen, dass nicht kundige Anleger die vom Schwarmfinanzierungsdienstleister an sie gerichteten ausdrücklichen Risikowarnungen gelesen und…
Zur Verbesserung der Dienstleistungen für ihre Kunden sollten Schwarmfinanzierungsdienstleister in der Lage sein, einzelnen Anlegern…
Damit Klarheit über die Art von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen und die Risiken, Kosten und Gebühren solcher Dienstleistungen gewährleistet ist, sollten…
Soweit nach nationalem Recht zulässig, sollte ein Schwarmfinanzierungsdienstleister Anteile an einem anlagebasierten Schwarmfinanzierungsprojekt durch…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.