Erwägungsgrund 5 32020R1503
Einige Mitgliedstaaten haben bereits auf den nationalen Markt abgestimmte Schwarmfinanzierungsregelungen eingeführt. Diese sind auf die Merkmale und Erfordernisse der lokalen Märkte und Anleger zugeschnitten. Dadurch unterscheiden sich jedoch die bestehenden nationalen Vorschriften innerhalb der Union, was die Betriebsbedingungen für Schwarmfinanzierungsplattformen, den zulässigen Tätigkeitsumfang und die Voraussetzungen für die Zulassung betrifft.