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Um den Anlegerschutz für nicht kundige Anleger zu erhöhen, sind Bestimmungen über eine Bedenkzeit vorzusehen, während der der potenzielle nicht kundige Anleger ein Anlageangebot oder eine Interessensbekundung an einem bestimmten Schwarmfinanzierungsangebot ohne Begründung und ohne Vertragsstrafe widerrufen kann. Dies ist erforderlich, um zu vermeiden, dass der potenzielle nicht kundige Anleger durch die Annahme eines Schwarmfinanzierungsangebots auch ein Angebot für einen rechtsverbindlichen Vertrag annimmt, ohne eine Möglichkeit des Widerrufs innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu haben. Die Bedenkzeit ist nicht erforderlich, wenn ein potenzieller nicht kundiger Anleger Interesse an einem bestimmten Schwarmfinanzierungsangebot bekunden kann, ohne sich dadurch vertraglich zu binden, es sei denn dieses Anlageangebot wird zu einem Zeitpunkt unterbreitet oder diese Interessensbekundung erfolgt zu einem Zeitpunkt, der nahe beim Ablauf des geplanten Gültigkeitsdatums des Angebots oder dem Zeitpunkt, zu dem das angestrebte Finanzierungsziel erreicht ist, liegt. Schwarmfinanzierungsdienstleister sollten sicherstellen, dass vor Ende der Bedenkzeit keine Mittel von dem Anleger eingezogen oder an den Projektträger überwiesen werden.
Der Schwarmfinanzierungsdienstleister sieht eine vorvertragliche Bedenkzeit vor, während der der potenzielle nicht kundige Anleger sein Anlageangebot oder die…
Die Schwarmfinanzierungsdienstleister unterrichten ihre Kunden über die Bedenkzeit für nicht kundige Anleger gemäß Artikel 22. Wenn ein…
Stellen potenzielle nicht kundige Anleger die nach Absatz 2 erforderlichen Informationen nicht bereit oder gelangen die Schwarmfinanzierungsdienstleister auf…
Angesichts der möglichen Auswirkungen eines Widerrufs eines Anlageangebots oder einer Interessensbekundung während einer Bedenkzeit auf die Kosten der…
Um sicherzustellen, dass nicht kundige Anleger die vom Schwarmfinanzierungsdienstleister an sie gerichteten ausdrücklichen Risikowarnungen gelesen und…
Angesichts der mit Schwarmfinanzierungsprojekten verbundenen Risiken sollten nicht kundige Anleger vermeiden, sich diesen übermäßig auszusetzen. Es besteht ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.