Erwägungsgrund 6 32020R1503
Die Unterschiede zwischen den bestehenden nationalen Vorschriften sind von solcher Art, dass sie die grenzüberschreitende Erbringung von Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erschweren und daher direkte Auswirkungen auf die Funktionsweise des Binnenmarkts für diese Dienste haben. So führt insbesondere die Tatsache, dass der Rechtsrahmen entlang nationaler Grenzen fragmentiert ist, zu erheblichen Kosten für Kleinanleger, die bei der Bestimmung des anwendbaren Rechts für grenzüberschreitende Schwarmfinanzierungsdienstleistungen oft mit Schwierigkeiten konfrontiert sind. Diese Anleger schrecken daher oft davor zurück, mittels Schwarmfinanzierungsplattformen grenzüberschreitend anzulegen. Ebenso werden Schwarmfinanzierungsdienstleister, die diese Plattformen betreiben, davon abgehalten, ihre Dienstleistungen auch in anderen Mitgliedstaaten als dem ihrer Niederlassung anzubieten. Schwarmfinanzierungsdienstleistungen beschränken sich daher bisher noch immer weitgehend auf den nationalen Markt, was auf Kosten eines unionsweiten Schwarmfinanzierungsmarkts geht; dadurch wird der Zugang der Unternehmen zu Schwarmfinanzierungsdienstleistungen erschwert, insbesondere in Fällen, in denen diese Unternehmen auf kleineren nationalen Märkten tätig sind.