Erwägungsgrund 2 32020R1694
Aufgrund der Bestimmungen zu auslaufenden Serien der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 dürfen Hersteller einen begrenzten Teil eines Lagerbestands an Fahrzeugen der Klasse L, die nicht oder nicht mehr auf dem Markt bereitgestellt werden können, weil neue technische Anforderungen in Kraft getreten sind, nach denen sie nicht genehmigt wurden, weiterhin auf dem Markt bereitstellen, zulassen oder in Betrieb nehmen.