Erwägungsgrund 4 32020R1694
Angesichts der außergewöhnlichen Umstände aufgrund der COVID-19-Krise und zur Verhinderung möglicher Marktstörungen ist es notwendig, die Verordnung (EU) Nr. 168/2013 zu ändern, um besondere Maßnahmen für Fahrzeuge aus einer auslaufenden Serie als Antwort auf die COVID-19-Krise einzufügen.