Erwägungsgrund 5 32020R1694
Um sicherzustellen, dass diese besonderen Maßnahmen für auslaufende Serien nur auf Fahrzeuge angewendet werden, die sich zum Zeitpunkt der nationalen Abriegelungen bereits im Lagerbestand befanden, sollte die Zahl der Fahrzeuge, für die diese besonderen Maßnahmen für auslaufende Serien gelten, die Zahl der Euro-4-Fahrzeuge der Klasse L, die sich am 15. März 2020 im Lagerbestand befanden, nicht übersteigen.