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Angesichts der ernsten Lage der drei betroffenen Bestände sollten die Mitgliedstaaten die Überwachung und Kontrolle von Schiffen mit einer Beifangquote für Dorsch in der östlichen Ostsee oder mit Fangmöglichkeiten für Dorsch in der westlichen Ostsee oder Hering in der westlichen Ostsee verstärken. Darüber hinaus sollte der Grenzwert, ab der ein Fischereifahrzeug eine Anlandung voranmelden und seinen Fang an einem bestimmten Ort anlanden muss, für Dorsch in der östlichen Ostsee und Dorsch in der westlichen Ostsee auf 250 Kilogramm verringert werden.
Die Mitgliedstaaten verstärken die Überwachung und Kontrolle von Schiffen mit Beifangquote für Dorsch in der östlichen Ostsee oder mit Fangmöglichkeiten für…
Folgender Artikel wird eingefügt: Kontrolle der Fänge von Dorsch in der östlichen Ostsee, Dorsch in der westlichen Ostsee und Hering in der westlichen Ostsee…
Die derzeit von Dorsch in der östlichen Ostsee abhängigen Fangflotten haben nicht die Möglichkeit, alternativ andere Bestände zu befischen. Es wird geschätzt,…
Es sollten Schwellenwerte für Fänge von Dorsch, Hering und Sprotte festgelegt werden, die die Fischereifahrzeuge gemäß Artikel 43 der Verordnung (EG) Nr.…
Da es sich bei der Ostsee um ein relativ kleines Fanggebiet handelt, in dem hauptsächlich kleine Schiffe kurze Fangreisen unternehmen, sollte die Anmeldung…
Um die Durchführung der Anlandeverpflichtung sicherzustellen, sollte die Verordnung (EG) Nr. 2187/2005 des Rates dahin gehend geändert werden, dass alle…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.